Zimmerinfos - Umweltbildungsstätte Oberelsbach
Zimmerinfos
Wohnen und Aufenthalt
- Cafeteria, Foyer, Küche
- Außenanlage, Terrasse
- Lern- und Nutzgarten
- Interaktives Treppenhaus
- Aufzug
- Barrierefreie Zugänge in alle Bereiche
- Tischtennis, Tischkicker
Tagungsräume
- Seminarraum Rhön 60 m²
- Seminarraum Yellowstone 60 m²
- Seminarraum Kruger 38 m²
- Seminarraum Kommodo 38 m²
Abreise
- Schlüsselabgabe bitte Monatg bis Freitag bis 9:00 Uhr und Samastag und Sonntag bis 10:30 Uhr
- Reisegepäck kann danach im Seminarraum zwischengelagert werden
Hausordnung
Die Umweltbildungsstätte Oberelsbach wünscht allen Gästen einen angenehmen Aufenthalt. Die folgenden Regelungen gilt es daher im Interesse aller Gäste zu beachten. Gruppenleiter und Lehrer sind verantwortlich für ihre Gruppen.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu unserer Hausordnung.
Hausordnung
für Schulklassen und Jugendgruppen
Die Umweltbildungsstätte Oberelsbach wünscht allen Gästen einen angenehmen Aufenthalt. Die folgenden Regelungen gilt es daher im Interesse aller Gäste zu beachten. Gruppenleiter und Lehrer sind verantwortlich für ihre Gruppen.
1.            Aufenthalt
 
Die Zimmer stehen am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Nach Rücksprache mit der Rezeption können die Zimmer auch individuell nach Verfügbarkeit bezogen werden.
Die Nachtruhe beginnt um 22.00 Uhr und endet um 07.00 Uhr. Diese gilt auf allen Zimmern, Fluren und auf dem Außengelände. Die Anwesenheit im eigenen Zimmer ist vorgeschrieben. Um die Nachtruhe zu gewährleisten, werden alle Gäste um Rücksicht gebeten.
Nach 22.00 Uhr ist beim Verlassen und Zurückkommen in die Umweltbildungsstätte aus Rücksicht auf die Nachbarn jeglicher Lärm zu vermeiden.
 
Der Konsum von mitgebrachten alkoholischen Getränken ist in den Räumen und auf dem Gelände grundsätzlich nicht erlaubt. Alkoholisierte Gäste können des Hauses verwiesen werden. Auch der Besitz von Waffen und Drogen ist im Haus strikt verboten und wird bei Zuwiderhandlung strafrechtlich verfolgt.
Beim Verlassen der Zimmer sind Geld und Wertgegenstände zu sichern, bei Bedarf im Tresor im Treppenhaus zu deponieren. Die Umweltbildungsstätte übernimmt für Verluste keine Haftung.
2.            Abreise
Am Abreisetag bitten wir, dass alle Gäste ihre Zimmer bis 09.00 Uhr verlassen, damit sie für die nachfolgenden Gruppen gereinigt werden können. Zum Schluss empfehlen wir Ihnen, nochmals alle Zimmer, Schränke und Waschräume zu kontrollieren. Nach bzw. während der Zimmerräumung werden wir die Zimmer kontrollieren und eventuelle Schäden aufnehmen. Bis zur Abreise kann das Gepäck im Eingangsbereich deponiert werden. Wir bitten Sie alle Schlüssel und sonstige Materialien an der Rezeption abzugeben.
Bitte melden Sie auch entstandene Schäden. Diese werden in der Regel von den Haftpflichtversicherungen abgedeckt.
3.            Ordnung und Sauberkeit
Die Bewohner sind für Sauberkeit und Ordnung in ihrem Zimmer selbst verantwortlich. Die Abfälle bitten wir gewissenhaft zu trennen und zu entsorgen. Es dürfen keine Abfälle oder Gegenstände von den Balkonen geworfen werden. Des Weiteren bitten wir Sie das Zimmermobiliar nicht mit auf den Balkon zu nehmen. Aus hygienischen Gründen dürfen leider keine Speisen in den Schlafräumen zubereitet und Mahlzeiten abgehalten werden.
Nach Exkursionen in der Rhön bitten wir Sie schmutzige Schuhe und Kleidung in der dafür vorgesehenen Schmutzschleuse abzulegen.
 
 
 
4.            Sicherheit
Lehrkräfte und Gruppenleiter haben in der Umweltbildungsstätte Hausrecht auf Zeit und haben Schlüsselgewalt. Bitte schließen Sie beim Verlassen in eigener Verantwortung Ihre Trakte bzw. Eingangstüren ab. Bitte achten Sie auch darauf, die Fenster zu schließen und nicht benötigtes Licht zu löschen.
Beachten Sie unbedingt auch die in allen Zimmern und Fluren ausgehängten Fluchtpläne sowie Standorte für vorhandene Feuerlöscher. Sprechen Sie das Verhalten im Katastrophenfall und bei Sirenenalarm mit Ihren Schülern und Teilnehmern ab.
Außerdem zu beachten ist die maximale Nutzlast des Fahrstuhls. Bei unsachgemäßem Gebrauch übernimmt die Umweltbildungsstätte keine Haftung.
Des Weiteren ist zu beachten, dass das Setzen auf das Balkongeländer sowie das Springen über das Geländer strikt verboten ist.
Die Benutzung der Spiel- und Sportplätze sowie der Turnhalle erfolgt auf eigene Gefahr. Die Aufsichtspflicht bei Schulklassen liegt bei der Lehrkraft.
In der Umweltbildungsstätte herrscht absolutes Rauchverbot. Wir bitten dies strikt einzuhalten, um unnötigen Feueralarm und die damit verbundenen Kosten zu vermeiden.
5.            Konsequenz bei Verstößen gegen die Hausordnung
Kleinere Verstöße gegen die Hausordnung haben eine Abmahnung des Schülers/ der Schülerin zur Folge.
Schwerwiegende Verstöße wie z. B. Diebstahl, Körperverletzung, mutwillige Sachbeschädigung, Unterdrückung Schwächerer, rassistisches Verhalten, unbefugte Mitnahme von Dritten und Nichtberechtigten auf das Zimmer, kriminelles Verhalten, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Trunkenheit, Beleidigungen oder Tätlichkeiten gegenüber dem Aufsichtspersonal oder Mitschülern in und außerhalb der Umweltbildungsstätte, ziehen den sofortigen Ausschluss nach sich.
Die Umweltbildungsstätte ist sehr daran interessiert, Ihnen einen möglichst angenehmen und erfolgreichen Aufenthalt zu bieten. Um unsere Stärken und Schwächen zu erfahren, bitten wir Sie, den Bewertungsbogen auszufüllen, der im Zimmer bereitliegt. Dafür möchten wir Ihnen schon jetzt recht herzlich danken.
 
 
-Ihr Team der Umweltbildungsstätte Oberelsbach-