§ 1 Geltungsbereich
(1) Die RM Regional Marketing UG ist Anbieterin regionaler Marketingdienstleistungen und betreibt dazu u.a. die Internetseite www.rhoenfuehrer.de (im Folgenden „Anbieterseite“ genannt). Auf dieser Internetseite bietet RM Werbeflächen für die Eigenwerbung der Kunden (sog. Bannerwerbung) und individuelle Firmeneinträge sowie Zusatzpakete zu diesen Firmeneinträgen an.
(2) Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über sog. Werbebanner, Verträge über Firmeneinträge sowie Verträge über Zusatzpakete auf der Internetseite www.rhoenfuehrer.de, die zwischen den Kunden und RM geschlossen werden.
§ 2 Vertragsgegenstand
I. Bannerwerbung
(1) Unter Werbebanner ist eine Werbeanzeige i. S. d. Vertrags zu verstehen, die auf der Internetseite www.rhoenfuehrer.de im Internet angezeigt wird. Gemäß dem vom Kunden gebuchten Leistungspaket übernimmt es RM einen im HTML-Code lesbaren Werbebanner nebst Verknüpfung (Hyperlink) zur Internetseite des Werbekunden als Bestandteil der Ausgangsseite („Homepage“), Internetseite von RM, zu integrieren und während der Laufzeit dieses Vertrages zum Abruf durch Internetnutzer bereitzuhalten.
Die Zielseite wird aufgerufen, wenn der Werbebanner mit einem Mausklick aktiviert wird. Die Internetseite ist für Internetnutzer per Browser unter folgender URL-Adresse erreichbar: www.rhoenfuehrer.de.
(2) Das Format des Werbebanners (Text sowie ggf. Graphikelemente, Pixelfläche, Dateigröße etc.) und
dessen Platzierung auf der Anbieterseite werden gesondert vereinbart.
II. Firmeneintrag
(1) Unter Firmeneintrag ist eine Firmenwerbung (Werbeanzeige) des Kunden auf der Internetseite www.rhoenfuehrer.de zu verstehen, die mit individuellen Leistungsinhalten und Leistungsbeschreibungen des Kundenbetriebs wirbt. Gemäß dem gebuchten Leistungspaket platziert RM auf der Internetseite www.rhoenfuehrer.de einen Firmeneintrag des Kunden. Je nach gebuchtem Leistungspaket kann der Firmeneintrag eine Verknüpfung (Hyperlink) zur Internetseite des Werbekunden beinhalten (siehe Ziff. I. Abs. 1).
(2) Der Kunde stellt RM Regional Marketing UG hierzu die erforderlichen Daten, Informationen und Materialien (Bilder etc.) in den erforderlichen Dateiformaten zur Verfügung.
(3) Das Format des Firmeneintrags (Text sowie ggf. Graphikelemente, Pixelfläche, Dateigröße etc.) und dessen Platzierung auf der Anbieterseite werden gesondert vereinbart.
III. Zusatzpaket Digitale Gästeinfo
(1) Unter dem Zusatzpaket Digitale Gästeinfo ist ein Bereich auf der Anbieterwebsite gemeint, der Informationen über den Kunden sowie touristische Informationen zur Verfügung stellt. Die Digitale Gästeinfo kann als Startseite im Gäste-WLAN des Kunden hinterlegt werden.
(2) Der Kunde stellt RM Regional Marketing UG hierzu die erforderlichen Daten, Informationen und Materialien (Bilder etc.) in den erforderlichen Dateiformaten zur Verfügung.
(3) Das Zusatzpaket Digitale Gästeinfo setzt einen Firmeneintrag des Kunden auf der Anbieterseite voraus.
IV. Zusatzpaket Informationsbildschirm / Digital Signage
(1) Unter dem Zusatzpaket Informationsbildschirm / Digital Signage ist ein Bildschirm zu verstehen, der Informationen zum Kunden sowie touristische Informationen darstellt. Die Informationen werden aus dem Firmeneintrag des Kunden auf der Anbieterseite sowie weiteren Einträgen der Anbieterseite ausgelesen und auf dem Bildschirm dargestellt.
(2) Der Kunde stellt RM Regional Marketing UG hierzu die erforderlichen Daten, Informationen und Materialien (Bilder etc.) in den erforderlichen Dateiformaten zur Verfügung.
(3) Das Zusatzpaket Informationsbildschirm / Digital Signage setzt einen Firmeneintrag des Kunden auf der Anbieterseite voraus.
V. Zusatzpaket Firmen-Website
(1) Unter dem Zusatzpaket Firmen-Website ist eine Website gemeint, deren Inhalte sich aus dem Firmeneintrag des Kunden auf der Anbieterseite sowie zusätzlichen Informationen zusammensetzt. Die Firmen-Website lädt die Daten aus der Anbieterseite und stellt diese dar.
(2) Der Kunde stellt RM Regional Marketing UG hierzu die erforderlichen Daten, Informationen und Materialien (Bilder etc.) in den erforderlichen Dateiformaten zur Verfügung.
(3) Das Zusatzpaket Firmenwebsite setzt einen Firmeneintrag des Kunden auf der Anbieterseite voraus.
VI. Zusatzpaket Leitartikel / Advertorial
(1) Unter dem Zusatzpaket Leitartikel / Advertorial ist ein Beitrag auf der Anbieterseite gemeint, dessen Inhalt vom Kunden festgelegt werden kann. Der Leitartikel / Advertorial wird an prominenter Stelle auf der Anbieterseite platziert und kann eine Verknüpfung (Hyperlink) zur Internetseite des Werbekunden beinhalten.
(2) Der Kunde stellt RM Regional Marketing UG hierzu die erforderlichen Daten, Informationen und Materialien (Bilder etc.) in den erforderlichen Dateiformaten zur Verfügung oder die Daten, Informationen und Materialen werden von RM erstellt. Dies wird gesondert vereinbart.
(3) Das Zusatzpaket Leitartikel / Advertorial setzt einen Firmeneintrag des Kunden auf der Anbieterseite voraus. Das Format des Leitartikels (Text sowie ggf. Graphikelemente), dessen Platzierung auf der Anbieterseite sowie der Zeitpunkt der Veröffentlichung werden gesondert vereinbart.
§ 3 Zugänglichkeit
(1) Aufgrund nicht näher vorhersehbarer und steuerbarer gleichzeitiger Zugriffe auf den Server des Host Providers von RM durch andere Internetnutzer und aufgrund höherer Gewalt kann es zeitweilig zu Verzögerungen, Störungen und/oder Unterbrechungen des Zugriffs auf die Anbieterseite, die dort platzierten Werbebanner und Firmeneinträge sowie die Zusatzpakete Digitale Gästeinfo, Firmen-Website und Informationsbildschirm kommen.
Außerplanmäßige Wartungsarbeiten kündigt RM dem Kunden, soweit möglich, im Voraus per E-Mail an. Während der Wartungsarbeiten kann ggf. die Internetseite nicht abgerufen werden. Der Kunde kann eine mittlere Zugänglichkeit der von RM bereit gehaltenen Server und Datenwege bis zum Übergabepunkt in das Internet (Backbone) in Höhe von 99 % auf das Jahr erwarten. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von RM liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.) nicht zu erreichen ist.
(2) RM ist während der Laufzeit dieses Vertrages nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von einem Monat berechtigt, die URL-Adresse der Anbieter-Internetseite zu ändern, solange und soweit Werbebanner, Firmeneinträge sowie Zusatzpakete nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Vertrages im Übrigen erhalten bleiben.
(3) RM ist berechtigt, einen Hinweis betreffend der Internetseite des Kunden im Quellcode der Anbieter-Internetseite einzurichten.
(4) RM übernimmt des Weiteren bei der Schaltung von Bannerwerbung das Ad-Reporting; dieses beinhaltet die erzielten Ad-Impressions und Ad-Clicks sowie die Ad-Click-Rate. Die Ad-Reporting-Dateien werden auf Anfrage per E-Mail an den Werbekunden übersandt.
§ 4 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist während der gesamten Laufzeit dieses Vertrages verpflichtet, die Zielseite abrufbar zu halten. Unter Zielseite ist die Internetseite zu verstehen, auf die eine Verlinkung über den Werbebanner erfolgen soll. Sollte der Kunde Störungen bei der Verlinkung des Werbebanners mit der Zielseite feststellen, so wird der Kunde RM von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
(2) Der Kunde ist für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität seiner bereitgestellten Daten verantwortlich. Der Kunde überprüft die Gestaltung und Vollständigkeit seines Eintrags regelmäßig. Der Kunde ist verantwortlich für die mit seinen Nutzerdaten im Servicebereich vorgenommenen Änderungen des Eintrags.
§ 5 Integration des Werbebanners / Firmeneintrags / Zusatzpakete in die Anbieter-Internetseite
(1) Zur Durchführung dieses Vertrages benennt der Kunde schriftlich einen zentralen Ansprechpartner für RM.
(2) Der Kunde hat RM das Basismaterial für den Werbebanner bzw. Firmeneintrag sowie die Zusatzpakete spätestens 5 Werktage vor dem geplanten Schaltungstermin, in den vereinbarten Formaten zur Verfügung stellen. Der Samstag zählt dabei nicht zu den Werktagen. Unter Schaltungstermin ist der Tag zu verstehen, an dem der Eintrag online gestellt wird auf der Internetseite www.rhoenfuehrer.de. Der Kunde räumt RM sämtliche für die auftragsgemäße Schaltung des Werbebanners bzw. des Firmeneintrags sowie der Zusatzpakete erforderlichen Rechte zur Online-Nutzung, Digitalisierung und Speicherung ein.
RM ist berechtigt, die Größe des Banners bzw. die Darstellung des Firmeneintrags sowie der Zusatzpakete ggf. entsprechend anzupassen.
(3) RM integriert das Basismaterial in die Anbieter-Internetseite sowie ggfs. in gebuchte Zusatzpakete und wird den Kunden über den Abschluss der Integrationsarbeiten per E-Mail informieren.
(4) Der Kunde hat die Integrationsleistungen der Werbebanner, Firmeneinträge sowie Zusatzpakete von RM innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der E-Mail, aber spätestens bis einen Tag vor dem gewählten Freischalttermin abzunehmen. Zur Bestätigung der Abnahme ist eine E-Mail ausreichend. Erteilt der Kunde auch nach zweimaliger Benachrichtigung per Email nicht aktiv die Freigabe, so gilt der Eintrag spätestens 5 Werktage nach der letzten Benachrichtigung als freigegeben. Hierauf wiesen wir in der Benachrichtigung noch einmal hin.
(5) RM wird nach Absprache mit dem Kunden das Format des Werbebanners (Text sowie ggf. Graphikelemente, Pixelfläche, Dateigröße etc.) gemäß etwaigen neuen Vorgaben des Kunden auf Kosten des Kunden ändern.
(6) RM legt ein Benutzerkonto für den Kunden auf der Anbieterwebsite an. Dazu wird eine vom Kunden angegebene Email-Adresse verwendet. Der Benutzername und das Passwort werden dem Kunden per Email zugeschickt. Das Benutzerkonto bietet Zugriff auf den Servicebereich der Anbieterwebsite.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Integration, Unterhaltung und etwaige Änderungen des Werbebanners bzw. des Firmeneintrags sowie der Zusatzpakete durch RM sind nach der in der jeweils aktuellen Preisliste enthaltenen Einmal-Gebühr für die Installation, den monatlichen Grundgebühren für die Unterhaltung und Gebühren für etwaige Sonderdienstleistungen, wie Änderungen des Formats des Werbebanners etc., zu vergüten.
(2) Alle Gebühren für die Installation bzw. die Schaltung des Werbebanners bzw. Firmeneintrags sowie der Zusatzpakete werden, sofern nicht an anderer Stelle gesondert vereinbart, binnen 14 Tagen nach Schaltung zur Zahlung fällig.
(3) Bei Verträgen ohne feste Laufzeit ist RM berechtigt, die Vergütung nach Ablauf von 12 Monaten Vertragslaufzeit angemessen anzupassen. Die Preisänderungen sind dem Werbekunden mindestens einen Monat im Voraus schriftlich mitzuteilen. Falls er mit der Preisänderung nicht einverstanden ist, ist er berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Preisänderung schriftlich zu kündigen.
(4) Gerät der Kunde über eine Dauer von mehr als 4 Wochen in Zahlungsverzug oder befindet sich der Werbekunde trotz schriftlicher Mahnung mit einem Betrag von mehr als 5.000 € in Verzug, ist RM berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. RM behält sich Schadensersatzansprüche vor.
§ 7 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Schutzrechte Dritter, Freistellung, Sperre
(1) Die Parteien sind verpflichtet, bei den auf ihren jeweiligen Internetseiten enthaltenen Daten und bei der Eingabe und dem Abruf von Daten über diese Internetseiten gesetzliche und behördliche Vorschriften, insbesondere des Datenschutzrechts, des Strafrechts, des Urheber- und/oder Markenrechts und/oder anderer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes sowie des Wettbewerbsrechts einzuhalten und keine Rechte Dritter zu verletzen. Soweit ein Rechtsverstoß durch den Werbebanner, Firmeneintrag, ein Zusatzpaket und/oder die Internetseite des Kunden vorliegt, hat der Kunde RM von jeglicher Haftung
im Sinne dieses Absatzes gegenüber Dritten oder Behörden auf erstes Anfordern hin freizustellen, RM nach besten Kräften bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und auf Verlangen von RM etwaige Schadensersatzbeträge zuzüglich der Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit der RM kein Mitverschulden zur Last fällt.
(2) Die Parteien haben einander im Rahmen des gesetzlich Zulässigen unverzüglich zu informieren, wenn Dritte oder Behörden geltend machen, dass durch die Nutzung der Internetseite des Kunden oder der Internetseite von RM gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften oder gegen Rechte Dritter verstoßen wird.
(3) Besteht ein hinreichender Verdacht, dass ein dem Kunden nach vorstehenden Abs. 1 zuzurechnender Rechtsverstoß vorliegt, ist RM berechtigt, den Werbebanner bzw. den Firmeneintrag sowie die Zusatzpakete bis zum Nachweis der Rechtmäßigkeit des Werbebanners/Firmeneintrags bzw. der Werbekunden-Internetseite zu entfernen und/oder den Hyperlink zu sperren. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Auf Wunsch des Kunden entfernt RM den Werbebanner/Firmeneintrag/das Zusatzpaket und/oder den Hyperlink binnen 24 Stunden nach Zugang der schriftlichen Aufforderung. Dies gilt für Aufforderungen, die werktags, also von Montag bis Freitag eingehen.
§ 8 Haftungsbeschränkung
(1) Soweit in dem nachstehenden Abs. 2 nichts Abweichendes geregelt ist, ist eine Haftung von RM auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. RM haftet vorbehaltlich des nachstehenden Abs. 2 insbesondere nicht für Schäden wegen Verlustes oder fehlerhafter Verarbeitung von Daten, für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und Folgeschäden.
(2) Die Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gemäß Abs. 1 gelten nicht für Körperschäden, Schäden an Gesundheit und Leben sowie Personen- und Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden, die RM vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat. Sie gelten ferner nicht im Falle arglistigen Verschweigens eines Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie und/oder für Schäden, die infolge leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstanden sind. In diesen Fällen gilt Folgendes:
a) RM haftet wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder für Personen und/oder Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz jeweils nach den gesetzlichen Bestimmungen.
b) RM haftet ferner nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten und für entsprechendes Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen.
c) Im Falle arglistigen Verschweigens eines Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie und/oder für Schäden, die infolge leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstanden sind, haftet RM nach den gesetzlichen Bestimmungen, in dem letztgenannten Fall jedoch nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
§ 9 Vertragsdauer, Kündigung
(1) Es gilt die vereinbarte Vertragslaufzeit.
(2) RM hat das Recht, Verträge mit unbestimmter Laufzeit jederzeit in Textform mit einer Kündigungsfrist
von zwei Wochen zu kündigen. Etwaige Vorauszahlungen werden bei Kündigung zeitanteilig innerhalb von vier Wochen nach der Wirksamkeit der Kündigung rückerstattet.
(3) Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund für RM liegt insbesondere vor, wenn
a) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird;
b) der Kunde gegen die Pflicht zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, insbesondere gem. § 7verstößt und den Verstoß trotz schriftlicher Mahnung von RM nicht innerhalb von einer Woche einstellt bzw. beseitigt. Der Kunde kann aus wichtigem Grund kündigen, wenn Nutzer aufgrund höherer Gewalt länger als 30 Tage nicht auf die Anbieter-Internetseite zugreifen können.
§ 10 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden von RM nur im technisch notwendigen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder aus anderen Gründen an unberechtigte Dritte weitergegeben. RM verwendet die personenbezogenen Daten für die Abwicklung des Vertrags. RM gibt persönliche Daten des Kunden ohne dessen Zustimmung nicht an Dritte weiter, die nicht direkt zum Zwecke der Auftragsabwicklung RM zusammenarbeiten.
(2) Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung der gespeicherten Daten. Der Kunde kann jederzeit eine Löschung seiner Daten bewirken. Er hat ferner das Recht, jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten Daten zu verlangen unter der E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
(3) Sofern einer Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, werden die Daten gesperrt.
(4) Nach Vertragsende löscht RM die Daten des Werbebanners, Firmeneintrags sowie ggfs. von Zusatzpaketen nach spätestens 6 Monaten. Die Daten Adressdaten und öffentlich zugänglichen Kontaktdaten bleiben gespeichert. RM hat keine Verpflichtung zur längeren oder dauerhaften Speicherung der gelieferten Daten.
§ 11 Schlichtungsstelle
(1) Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die: Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8 in 77694 Kehl am Rhein, Telefon: +49 7851 79579 40, Telefax: +49 7851 79579 41, Internet: www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
(2) Wir erklären jedoch hiermit, zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren weder bereit noch verpflichtet zu sein.
§ 12 Änderungsvorbehalt
(1) Wir sind berechtigt, unsere allgemeinen Vertragsbedingungen zu ändern bzw. zu ergänzen, wenn veränderte gesetzliche, behördliche oder technische Rahmenbedingungen zu einer mehr als nur unbedeutenden Störung des Verhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung oder zur einer Vertragslücke geführt haben oder wenn eine Ergänzung wegen Einführung neuer Funktionen auf unserer Anbieterseite erforderlich ist und die Änderung unter Berücksichtigung Ihrer Interessen für Sie zumutbar ist. Wir werden Ihnen Änderungen unserer AGB spätestens drei Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten unter Mitteilung des Inhalts der jeweils geänderten Regelungen per Email an die uns mitgeteilte Email-Adresse oder per postalischen Brief ankündigen.
Ihre Zustimmung zu der angekündigten Änderung gilt als erteilt, wenn Sie nicht binnen 3 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Änderung in Textform widersprechen. Hierauf weisen wir in der Änderungsmitteilung noch einmal hin. Widersprechen Sie der Änderung unser AGB form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisher vereinbarten Bedingungen fortgesetzt. Wir behalten uns für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Änderungen und/oder Ergänzungen unserer AGB werden unabhängig von alldem auch dann Vertragsbestandteil, wenn Sie unsere Angebote nach Ankündigung und Inkrafttreten der Änderung weiter nutzen, z.B. sich in Ihrem Konto einloggen, oder wenn Sie sonst der Änderung zustimmen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Ist der Kunde Kaufmann oder hat er in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist Fulda ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Werbekunden und RM.
(2) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von RM anerkannt worden sind.
(3) Ergänzungen oder Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
Stand: Januar 2021